Fälle, die das Schadens- und Haftpflichtrecht betreffen, entstehen in unterschiedlichsten Lebensbereichen. Typisches Beispiel ist ein Verkehrsunfall, in den man unverschuldet verwickelt wird. Auch Schäden, die beispielsweise durch Verletzung der Tierhalterpflicht entstehen oder die Fälle, wenn ein Hauseigentümer seiner Streu- und Räumpflicht im Winter nicht nachkommt, fallen in diesen komplexen Rechtsbereich.
Wann eine Person Schadenersatzansprüche an jemand anderen stellen kann, wird durch das Schadenersatzrecht, das auch Schadensrecht oder Haftpflichtrecht genannt wird, geregelt. Im Grundsatz geht es darum, dass jemand, der einen Schaden verursacht, den ursprünglichen Zustand vor der Schädigung wiederherstellen oder aber einen angemessenen Schadenersatz leisten muss.
Wir setzen uns für Sie ein und mögliche Ansprüche mit Nachdruck durch. Nutzen Sie unsere juristische Beratung und die fachübergreifenden Erfahrungen, denn im Schadens- und Haftpflichtrecht kann es um weitreichende Folgen gehen. Wir unterstützen Sie bei der Beweisführung, der Ermittlung der Schadenshöhe sowie der Prüfung etwaiger Ansprüche oder von Vergleichsangeboten. Wo erforderlich verhandeln wir mit den Rechtsabteilungen der anderen Seite, vertreten Ihre Interessen im Fall von Streitigkeiten mit dem Schädiger oder dessen Versicherung, ggf. auch vor Gericht.