Erbrecht

Das Erbrecht ist so komplex, wie sensibel. Gerne helfen wir Ihnen daher weiter, wenn Sie vorausschauend Ihren Nachlass regeln, Ihre letztwillige Verfügung errichten oder Vermögen zu Lebzeiten übertragen möchten.

Ebenfalls können Sie durch eine Vorsorgevollmacht, mithilfe einer Patientenverfügung oder einer Betreuungsverfügung für den Fall vorsorgen, dass Sie später durch eine Krankheit oder einen Unfall selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Auch hierbei können wir Ihnen umfassend behilflich sein. 

Sollte in Ihrer Familie bereits ein Todesfall eingetreten sein, beraten und vertreten wir Sie im Rahmen der Erfüllung von Auskunftsansprüchen, bei Erbauseinandersetzungen, Fragen zum Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie der Unternehmensnachfolge.


Ansprechpartner

Daniel Wusowski

Daniel Wusowski

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

 

 

 

 

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