Wissenswertes und hilfreicher Service

Die Kanzlei Ehlert Gühmann Poppen ist für Sie da, bietet Ihnen schnelle Hilfe und verständliche, individuelle Beratung. Darüber hinaus finden Sie hier wissenswerte und aktuelle Informationen, die Ihnen eine erste Orientierung geben. Wenn Sie unerwartet in die Situation kommen, einen Rechtsbeistand zu brauchen, sind wir Ihnen gern behilflich.

Wir sind überzeugt, dass es neben der fachlichen Kompetenz die zuverlässige und termingerechte Betreuung Ihrer Rechtsangelegenheiten ist, aus der sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt. Unterstützt durch Serviceleistungen, die über eine juristische Vertretung in den verschiedenen Rechtsbereichen hinausgehen.

Zu Beginn einer Zusammenarbeit haben Sie sicher etliche Fragen. Zu den juristischen Problemen, die Sie verunsichern, zu den geforderten Rechtsbereichen oder in Bezug auf unserer Arbeitsweise. In der Erstberatung kann Ihnen einer unserer Rechtsanwälte eine Einschätzung zu Ihrem Fall geben.

Nicht selten ist die Frage der Kosten und wer sie trägt, ein Grund für längeres Zögern, was zu Problemen führen kann, wenn es um die Einhaltung wichtiger Fristen geht. Um Verbrauchern hier Sicherheit zu geben, sind die Kosten für eine Erstberatung nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) auf maximal 190,00 € sowie einer Auslagenpauschale von maximal 20,00 €, zuzüglich der gesetzlichen MwSt., festgelegt.

Sprechen Sie uns gerne an. Ihr Anwalt gibt Ihnen eine hilfreiche Einschätzung zu dem jeweiligen Sachverhalt und den erforderlichen Schritten.

Über die Prozesskostenhilfe, in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe genannt, besteht die Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Kosten einer Prozessführung einschließlich die des Sie vertretenden Anwalts zu bestreiten.

Die Voraussetzungen für eine Bewilligung sind gegeben, wenn Sie nachweislich über ein geringes Einkommen verfügen oder hoch verschuldet sind und die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Falls Sie Sozialleistungen beziehen, ist Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit mit dem aktuellen Bescheid in der Regel nachgewiesen.

Das entsprechende Antragsformular sowie ein Hinweisblatt mit wichtigen Informationen finden Sie im Download-Bereich. Der Antrag auf PKH/VKB wird zur Prüfung bei Gericht eingereicht, das per Beschluss darüber entscheidet.  Bei Fragen zum Ausfüllen oder den beizufügenden Belegen unterstützen wir Sie gern.

Für den außergerichtlichen Bereich besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Hierbei müssen Sie Unterlagen vorlegen, aus denen sich ein konkreter Rechtsfall sowie Ihre Einkommensverhältnisse ergeben. Mit einer Gewährung von Beratungshilfe ist in der Regel der außergerichtliche Bereich Ihrer Rechtssache abgedeckt.

Das Leistungsspektrum unserer Rechtsanwälte und Notare umfasst die rechtliche Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Um Ihre Interessen ordnungsgemäß wahrnehmen zu können,  benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht.

Das Formular Prozessvollmacht finden Sie im Download-Bereich. Mit der Vollmacht ermöglichen Sie uns im Rahmen des erteilten Auftrages, u. a. bei Gerichten, Behörden und sonstigen Stellen Erklärungen für Sie abzugeben sowie ggf. laufende Fristen für Sie zu wahren.

Jedem Vertrag liegen individuelle wie auch rechtliche Bestandteile zugrunde, die es mit Sorgfalt zu berücksichtigen gilt. Nur so kann eine Vertragsgestaltung zu klaren Vereinbarungen und streitvermeidenden Regelungen führen. Wir verzichten daher auf das Angebot von Muster-Verträgen und stehen Ihnen gern mit der Erfahrung und juristischen Kompetenz unserer Notare zur Seite.

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Informationen für den Unterhaltsbedarf von Unterhalts­berechtigten und ist somit eine Leitlinie für die Höhe des Kindesunterhalts nach einer Trennung bzw. Scheidung der Eltern.

Düsseldorfer Tabelle 2022 / OLG Düsseldorf [PDF 213 KB]