Medizinrecht

Das Medizinrecht betrifft eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen rund um das Gesundheitswesen. Es umfasst sowohl die rechtlichen Beziehungen zwischen Ärzten, Patienten und Krankenhäusern als auch die berufsrechtlichen Vorgaben für Heilberufe.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Medizinrechts – sei es als Patientin oder Patient, Angehöriger eines Heilberufs oder als Einrichtung im Gesundheitswesen. Bei Behandlungsfehlern oder vermuteten Aufklärungsversäumnissen prüfen wir mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und setzen diese konsequent für Sie durch.

Zudem stehen wir Ärzten, Zahnärzten und weiteren Berufsgruppen in Fragen des ärztlichen Berufsrechts, bei Zulassungsfragen im vertragsärztlichen Bereich oder bei Auseinandersetzungen mit Kammern, Kassenärztlichen Vereinigungen oder Aufsichtsbehörden mit rechtlichem Rat zur Seite.

Auch in Fragen der Schweigepflicht, des Datenschutzes im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten sowie bei Vertragsgestaltungen im Gesundheitssektor sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner.


Ansprechpartner

Alexandra Uelsberg

Alexandra Uelsberg

Rechtsanwältin

 

 

 

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