Das Baurecht, welches das private und das öffentliche Baurecht umfasst, hat sich zu einem komplexen Spezialgebiet im deutschen Recht entwickelt. Das private Baurecht findet seine Grundlage u.a. im Bürgerlichen Gesetzbuch. Es regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer. In der Regel unterliegen Bauleistungen einem konkreten Vertrag, der zwischen den Parteien abgeschlossen wird, aber auch den gesetzlichen Bestimmungen sowie häufig der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.
Kommt es zu Streitpunkten zwischen dem Bauherrn und den planenden bzw. ausführenden Unternehmen, z.B. bei Erweiterungen des ursprünglichen Vertrages, Kündigung, der Höhe von Werklohnforderungen oder Mängeln der Bauleistung, unterstützen wir beratend und schlichtend oder helfen Mandanten, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Das öffentliche Baurecht stellt eine besondere Form des Verwaltungsrechts dar. Hierzu gehört das Bauordnungs- und Bauaufsichtsrecht, welches durch entsprechende Landesgesetze, der jeweiligen Landesbauordnungen geregelt wird. Beispielsweise werden hiernach Genehmigungen für Bauvorhaben erteilt. Für durch nachteilige Bescheide betroffene Bürger ist nach Überprüfung ggf. eine Anfechtung bzw. Verpflichtung möglich.
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