Das Familienrecht umfasst neben der ´klassischen´ Scheidung eine Vielzahl von Bereichen. Von Fragen zu Adoptionen oder Namensänderungen bis zur Gestaltung von Eheverträgen. Für die, gerade wenn es um persönliche Belange geht, ein hohes Maß an Feingefühl und Erfahrung erforderlich ist.
Wir beraten und vertreten Mandanten auf allen Gebieten des Familienrechts. Unsere Tätigkeit umfasst u. a. die Bereiche Lebenspartnerschafts- und Eheverträge, Trennung und Scheidung, Ehegatten- und Kindes-Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht in Bezug auf gemeinsame Kinder.
Bereits vor der Eheschließung kann sich eine anwaltliche Beratung empfehlen. Auch im Falle einer späteren familienrechtlichen Auseinandersetzung unterstützen wir Sie sachgerecht sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.
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