Grundstücks- und Immobilienrecht

Immobilien, das Haus auf eigenem Grund und Boden oder die Eigentumswohnung, Wunschobjekt vieler Menschen und mehr denn je auch Bestandteil der privaten Altersvorsorge und unternehmerischen Vermögensbildung. Die zum Aufbau nötigen Investitionen, aber auch der Schutz einer eigenen oder profitablen Nutzung, erfordern einen sorgfältigen Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben sowie den vertraglichen Möglichkeiten.  

Sie möchten eine Immobilie erwerben oder verkaufen, beabsichtigen, ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung an Angehörige zu übertragen oder ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht einzuräumen? Darf ein gewünschtes Objekt verändert werden und sind ggf. Denkmalschutz oder Bestimmungen des Naturschutzes zu berücksichtigten? Wir raten dazu, grundlegende Fakten bereits im Vorfeld einer Kaufentscheidung zu klären. Beispielsweise ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf oder ob die planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben eine Bebauung nach Ihren Vorstellungen erlauben.

Im Immobilienrecht vertrauen Mandanten auf die Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen unserer Rechtsanwälte und Notare. Wir beraten und begleiten bei Erwerb und Vertragsgestaltung, während der Nutzung oder der Veräußerung ihrer Immobilie. Dies erfolgt interdisziplinär, da auch Bereiche des Grundstücks-, Baurechts, des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sowie das Steuerrecht und das Erbrecht berührt werden.


Ansprechpartner

Ulf Nannen

Ulf Nannen

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Alexander Bruns

Alexander Bruns

Rechtsanwalt

 

 

 

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