Handels- und Gesellschaftsrecht

Bereits bei der Gründung eines Unternehmens oder einer Gesellschaft lassen sich mögliche spätere Konflikte  vermeiden. Denn das Ziel einer Unternehmensgründung sollte es sein, sowohl die Interessen der Gesellschafter zu vereinen als auch die des Umfelds zu berücksichtigen, um am Markt erfolgreich zu agieren. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die richtige Rechtsform, gestalten erforderliche Verträge und Satzungen oder unterstützen Sie bei den Anmeldeverfahren Ihres Unternehmens, wie der Eintragung ins Handelsregister.

Das Handelsrecht, als Teil des Privatrechts, beinhaltet die Vorschriften für gewerbetreibende Kaufleute, die weitgehend im Handelsgesetzbuch (HGB) niedergeschrieben sind. Es regelt die Bedürfnisse des Handelsverkehrs, einschließlich die des Schifffahrts- und Binnen­schifffahrts­rechts. Das Gesellschaftsrecht befasst sich in dem Kontext mit Bestimmungen zu den Personen­vereinigungen (Gesellschaftsformen) im Privatrecht.

Von der Gründung und dem Erwerb bis zur Beendigung eines Unternehmens beraten und begleiten wir kompetent bei allen Anforderungen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Sie haben Fragen zu den rechtlichen Grundlagen von Personen oder Kapitalgesellschaften, zur Gründung einer GmbH, AG, GbR oder anderen Gesellschaftsformen? Nutzen Sie unsere Kompetenzen auch im Falle einer Gesellschafter­auseinandersetzung, bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen oder im sensiblen Bereich der Unternehmensnachfolge.


Ansprechpartner

Ulf Nannen

Ulf Nannen

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Daniel Wusowski

Daniel Wusowski

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

 

 

 

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