Sie haben beauftragte Leistungen vertragsgemäß gegenüber Ihrem Vertragspartner erbracht und dennoch zahlt dieser trotz fälliger Rechnung und Mahnung nicht? Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie nach einer vorangeschalteten Prüfung der Rechtslage. Qualifizierte Rechtsanwälte der Kanzlei unterstützen Sie durch entsprechend formulierte Mahnungen, bei der Durchsetzung und anschließenden Vollstreckung Ihrer Forderungen.
In einem gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahren ist es das Ziel, durch einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil einen Titel zu erlangen, aus dem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können, wie beispielsweise die Konten- oder Lohnpfändung, Sachpfändung oder Vermögensauskunft.
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