Radfahrschutzstreifen

Die Radfahrschutzstreifen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Teil der Fahrbahn sind, durch eine Linienführung von der Fahrbahn abgegrenzt und nicht mit dem Verkehrszeichen 237 (weißes Fahrrad auf blauem Grund) versehen sind.

Schutzstreifen können von Radfahrern benutzt werden; eine Benutzungspflicht besteht im Unterschied zu Radwegen, also Wegen, die das oben genannte Verkehrsschild 237 aufweisen, nicht. Sofern Radfahrer die Schutzstreifen jedoch nutzen gilt für sie, dass das Befahren des Schutzstreifens in entgegengesetzter Fahrtrichtung unzulässig ist, genauso wie das „Nebeneinanderfahren“ von mehreren Fahrradfahrern.

Auf der anderen Seite ist es aber zulässig, wenn Radfahrer wartende Fahrzeuge rechts überholen. Solche Konstellationen ergeben sich gerade im Ampel- und Kreuzungsbereich, was jedoch zu einer besonderen Gefahrenlage für die Radfahrer und besonderer Sorgfaltspflicht für die Kraftfahrer führt.

Aus Sicht der Kraftfahrer gilt, dass die Schutzstreifen grundsätzlich von sämtlichen Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Dies jedoch nur unter besonderer Vorsicht auf die dort befindlichen Radfahrer; so heißt es in der Gesetzesbegründung der maßgeblichen Vorschrift:

„Für Ausweichbewegungen im Begegnungsverkehr kann der Schutzstreifen durch den Kraftfahrzeugverkehr mitbenutzt werden, wenn auch unter besonderer Vorsicht.“

Im Weiteren sei angemerkt, dass auf den Schutzstreifen mit Kraftfahrzeugen nur für kurze Zeit (etwa drei Minuten) gehalten werden darf, das Parken (auch knapp links neben dem Schutzstreifen) ist jedoch strikt verboten und führt zur Ahndung mit einem Bußgeld.

Zuletzt ist bei Überholvorgängen von Radfahrern gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein „ausreichender Sicherheitsabstand“ einzuhalten. Einen konkreten Wert legt die StVO derzeit (noch) nicht fest. Hier sollte jedoch ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden, denn die Gerichte sahen in der Vergangenheit hierin einen „ausreichenden Sicherheitsabstand“ im Sinne der StVO.

Ob eine konkrete Abstandsangabe in der Zukunft gesetzlich festgeschrieben wird ist derzeit in der politischen Diskussion und bleibt abzuwarten.