Baumängel

Liebe Leserinnen und Leser,

die nach wie vor gegebene Corona-Situation führt in vielen Branchen zu erheblichen finanziellen Einbußen. Die Baubranche an sich zählt jedoch noch zu den Gewinnern der derzeitigen Lage. Dies sieht man u.a. an den erhöhten Rohstoffpreisen und auch der sehr guten Auftragslage der Bauunternehmer.

Daher möchten wir uns heute dem Baumangel und den Mängelrechten widmen.

Gerade vor dem Hintergrund der sich stetig erhöhenden Auftragslage und kürzere Bauzeiten treten teils gravierende Baumängel entstehen.

Ein solcher Baumangel liegt grundsätzlich dann vor, wenn das Bauwerk bzw. das Bauteil nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dies sind größtenteils die allseits bekannten DIN-Normen.

Baumängel treten häufig in Form von Schimmelbildungen auf, welche auf eine nicht ausreichende Dämmung bzw. Undichtigkeiten zurückzuführen sind.

Sollte der Bauherr einen solchen Baumangel feststellen, so muss er zwangsläufig dem ausführenden Unternehmen ausdrücklich, am besten schriftlich und mit Beseitigungsfrist, mitteilen.

Diese Vorgehensweise ist bindend und soll dem Unternehmer berechtigterweise die Möglichkeit der Mängelbeseitigung geben.

Sollte die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der Frist oder nicht ausreichend erfolgen, sollte anwaltliche Hilfe gesucht werden, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es unzählige DIN-Normen und sonstige zusätzliche Vorschriften

Auch ein schnelles Agieren ist ratsam, da einzelne Mängel durchaus gravierende Folgen haben können. So kann bspw. auch eine kleine Leckstelle massiven Schaden anrichten.

Auch der Gang zum Sachverständigen wird regelmäßig notwendig sein, gerade um Belege für die Mangelhaftigkeit zu sammeln und diese dann im ggf. notwendigen späteren gerichtlichen Verfahren nutzen zu können.

Im privaten Baurecht führt mithin meist kein Weg an professioneller Hilfe vorbei.