Auszüge geänderte Rechtslage 2021

Bausparer: Höhere Wohnungsbauprämie

Die Bausparer erhalten künftig 10 Prozent Prämie auf jährliche Sparleistungen bis zu 700 Euro (früher 512 €) für Alleinstehende; beziehungsweise 1.400 Euro (früher 1.024 €) bei Ehepaaren.

Einwegkunststoff-Produkte: Ab Juli 2021 ohne Plastikgabel & Co.

Ab 3. Juli 2021 ist der Verkauf von Besteck, Tellern, Trinkhalmen, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäben aus Plastik verboten.

Gaspreise steigen wegen CO2-Abgabe

Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht ab 1. Januar 2021 einen CO2-Preis (Kohlenstoffdioxid-Abgabe) auf die Emission von Kohlendioxid vor. Wie man derzeit merkt steigen dadurch bereits die Preise für Kraftstoffe um bis zu 10 Cent pro Liter.

Energielabels für Elektrogeräte: Label A+ und höher fallen weg

Ab 1. März 2021 gelten für einige Elektrogeräte neue EU-Energieeffizienzlabels. Die alten Klassen „A+++“ oder „A++“werden dann abgeschafft. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Sparsamkeit, und die Klassen an sich sind feiner abgestuft.

Gesetzliche Krankenkassen: Zusatzbeitrag steigt

Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 1. Januar 2021 um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent.

Trans-Fettsäuren: Gedeckelt bei Chips, Pommes etc.

Bei Fertigprodukten befinden sich viele gesundheitsschädliche Stoffe, so u.a die sogenannten Transfette. Ab 2. April 2021 gilt, dass künftig nur noch Lebensmittel in den Handel gelangen dürfen, deren Fettgehalt zu weniger als zwei Prozent aus industriell hergestellten Transfetten besteht.

Schweinehaltung: Keine betäubungslose Ferkelkastration

Ab dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland in der Schweinehaltung ein neuer Standard: Männliche Ferkel dürfen nicht mehr betäubungslos kastriert werden, fortan muss eine wirksame Schmerzausschaltung gewährleistet sein.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: elektronische Übermittlung an die Krankenkasse

Ab dem 1. Oktober 2021 ist die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse vom Arzt digitalisiert und elektronisch an die Krankenkasse zu übermittelt. Die Versicherten müssen dann die Durchschrift des „gelben Scheins“ nicht mehr wie bisher selbst – per Post oder elektronisch – an ihre Krankenkasse auf den Weg bringen.

Steuersätze: Einkommensgrenzen steigen

Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen im nächsten Jahr um 1,52 Prozent.

Steuersätze: Grund- und Kinderfreibetrag steigen

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2021 für Ledige auf 9.744 Euro (früher 9.408€) – das ist ein Plus von 336 Euro gegenüber 2020 (9.408 Euro). Verheirateten stehen jetzt 19.488 Euro zu (früher 18.816 €).

Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert: Von aktuell 7.812 Euro auf 8.388 Euro in 2021.

Neuwagen: Hoher CO2-Ausstoß wird teuer

Ab dem 1. Januar 2021 steigen die Kfz-Steuersätze für Neuwagenzulassungen. Es gilt: Je höher der Verbrauch und damit die CO2-Emissionen des Neuwagens, desto mehr kommt beim Steuersatz als Zuschlag obendrauf.

Pendlerpauschale steigt

Bislang gab es pro Kilometer fahrt zum Arbeitsplatz 30 Cent. Nun sind es ab dem 1. Januar 2021 ab dem 21. Kilometer 35 Cent.

„Mindestlohn“ für Azubis

Die Ausbildungsvergütung im ersten Jahr muss nun mindestens 550 Euro monatlich betragen, zuvor waren es 515 Euro.

Mindestlohn allgemein: 9,50 Euro ab 2021

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2021 von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde.

Mehr Kindergeld

Ab Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Gleichzeitig werden die Kinderfreibeträge erhöht.

Unterhalt: Mehr Geld für Trennungskinder

Ab dem 1. Januar 2021 haben Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres Anspruch auf 24 Euro mehr pro Monat, der Mindestunterhalt beträgt dann 393 Euro (2020: 369 Euro). Bei den Sieben- bis Zwölfjährigen sind es 27 Euro mehr als bisher (451 Euro statt 424 Euro). Für die Altersgruppe ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit wird der monatliche Mindestunterhalt auf 528 Euro (2020: 497 Euro) festgelegt, macht ein Plus von 31 Euro.

Höhere Regelsätze bei Sozialhilfe und Hartz IV

Ab dem 1. Januar 2021 erhalten Alleinstehende monatlich 14 Euro mehr – 446 Euro statt bislang 432 Euro. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gibt es ein Plus von 45 Euro.