Haustiere nach der Trennung

Das Landgericht Koblenz hatte zu entscheiden, was mit zwei Katzen nach Beendigung einer Beziehung passiert. In der Beziehung schenkte ein Lebensgefährte dem anderen zwei Katzen, kümmerte sich in der Folgezeit aber fast ausschließlich selbst um die Tiere. Das LG Koblenz hat entschieden, dass das Eigentum an den Tieren dennoch bei dem beschenkten Lebensgefährten verbleibt, obwohl sich der andere Lebensgefährte überwiegend um die Tiere kümmerte.

Bei Eheleuten gilt die Vermutung, dass bei Sachen, die während einer Ehe angeschafft wurden, gemeinsames Eigentum geworden sind. Anders sieht es aus, wenn einer der Eheleute etwas geschenkt bekommt. Eine gemeinschaftliche Anschaffung liegt dann nicht vor. Hier greift die Vermutung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht, sondern der Beschenkte wird Eigentümer des Geschenks.

So lag der Fall, den das LG Koblenz zu entscheiden hatte, auch. Da kam es – nach rund zwei Jahren – zur Trennung. Der beschenkte Lebensgefährte zog aus, ließ aber die Katzen zunächst in der vormals gemeinsamen Wohnung zurück. Später verlangte er die Katzen und deren Impfpässe heraus. Der andere Lebensgefährte verweigerte die Herausgabe, da er sich schließlich mehr um die Katzen gekümmert, finanziell für die Katzen eingestanden und sie ohnehin mehr geliebt habe.


Diese Aspekte überzeugten jedoch das LG Koblenz nicht. Es entschied, dass das Eigentum bei dem Beschenkten zu verbleiben habe. Auf den Aspekt der engeren Bindung zu den Katzen käme es nicht an.

Unser Rechtstipp: Sprechen Sie während einer Beziehung über den Verbleib von Haustieren, sollte es einmal zur Trennung kommen. Im Idealfall legen Sie dieses sogar schriftlich fest, um Streitereien über den Verbleib vorzubeugen.