Oftmals streiten Eltern nach ihrer Trennung nicht nur über ihre eigenen Angelegenheiten, sondern auch über die Rechte ihrer Kinder und die Rechte an ihren Kindern. Wenn die Eltern eine außergerichtliche Regelung nicht finden können, haben Richter oftmals zu entscheiden, bei welchem Elternteil ein Kind leben soll und mit welchem Elternteil ein Kind wie häufig Umgang pflegen soll.
Der einzige Gesichtspunkt, den ein Gericht für diese Fragen in den Blick nimmt, ist die Frage, was für das Wohl des Kindes die beste Lösung ist. Die Interessen und der Wille der Eltern steht hinter dieser Frage zurück, was im Einzelfall sogar bedeuten kann, dass die Interessen der Eltern beschränkt werden können.
Jedoch auch die Frage, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht ist für Richter oftmals schwierig zu beurteilen. Kinder beginnen irgendwann, ihre Wünsche selbst zu formulieren. Aber auch dann sind die Aussagen der Kinder selbst noch stark eingefärbt von dem, was die Eltern formulieren oder den Kindern fehlt die Einsicht für derart weitreichende Entscheidungen. Je nach der Reife des Kindes sind jedoch zumindest bei 12-Jährigen deren Wünsche stärker mit einzubeziehen.
Neben dem Willen des Kindes selbst spielen jedoch auch andere Aspekte eine Rolle. Hierzu zählen die Erziehungsfähigkeit und Möglichkeiten der Förderung des Kindes durch die Eltern, die Bindung des Kindes an die Elternteile, sowie die Kontinuität – also Beständigkeit des Lebensumfeldes des Kindes. Diese Merkmale stehen nicht in einer bestimmten Abfolge oder zwingend gleichwertig nebeneinander. Vielmehr ist es Sache des Richters, diese für das einzelne Kind, über dessen Rechte und Interessen entschieden werden soll, individuell zu würdigen. Dabei müssen stets einzelne Gesichtspunkte in den Vordergrund gerückt werden und andere in den Hintergrund treten. Ein festes Schema existiert nicht, würde jedoch auch einem einzelnen Kind und dessen Lebenswirklichkeit nicht gerecht.
In Kindschaftsangelegenheiten ist es daher für Eltern besonders wichtig, darzustellen, wie das persönliche Umfeld des Kindes beschaffen ist und welche Kindeswohlaspekte für den jeweiligen Elternteil sprechen. Dann kann ein Gericht die Angelegenheit angemessen würdigen und zum Wohle des Kindes entscheiden. Da es sich bei Kindschaftsangelegenheiten stets um komplexe Entscheidungen mit einer Vielzahl von zu berücksichtigenden Faktoren handelt, ist es ratsam, in derart gelagerten Fällen anwaltliche Hilfe einzuholen.