Ruhestörung zu den Feiertagen

Die Feiertage stehen vor der Tür. Dem traditionell besinnlichen Weihnachtsfest folgt unmittelbar Silvester, an dem es durchaus laut und turbulent zugehen kann. Viele Menschen stellen sich die Silvesternacht eher im Rahmen einer Feier, als im Rahmen gemütlichen Beisammenseins vor.

Dabei stellt sich die Frage für weniger Feierwütige, ob und inwieweit die Silvesterfeiern der Nachbarn toleriert werden müssen. Dies ist insbesondere in Mietwohnungen stets ein Reibungspunkt.

Grundsätzlich existiert in Deutschland die sogenannte Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Diese soll als Schall-Immissionsregelung Nachbarn vor nächtlichem Lärm schützen. Danach ist in diesem Zeitraum Zimmerlautstärke zu wahren. Diese ist erst dann gewahrt, wenn in der Nachbarwohnung die Lautstärke nicht mehr zu vernehmen ist.

Das Knallen von Silvesterraketen würde also die Nachtruhe in jedem Fall stören. Grundsätzlich hat die Nachtruhe auch in der Silvesternacht Wirksamkeit. Jedoch werden diese Regelungen in der Silvesternacht großzügiger gehandhabt, als in sonstigen Nächten des Jahres. Dafür wird insbesondere die Tradition des Silvesterfestes ins Feld geführt, zu der es nun mal gehört, in der Neujahrsnacht durch Raketen Lärm zu verursachen. Aufgrund dessen bestehen für den 31. Dezember und den 1. Januar auch Besonderheiten für die Überlassung bestimmter pyrotechnischer Gegenstände und das Abbrennen derselben.

Dies führt unweigerlich dazu, dass aufgrund von Silvesterraketen zumindest und vor allem in dem Zeitraum von 0 Uhr bis um 1 Uhr Nachtruhe nur beschränkt möglich ist. Wer allerdings eine Silvesterfeier über diesen Zeitraum hinaus plant, sollte verstärkt Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Obwohl es zu einer großzügigeren Handhabung der Nachtruhe kommt, müssen sich die Nachbarn natürlich nicht die komplette Nacht hindurch Lärm über Zimmerlautstärke gefallen lassen.

Wer eine Feier veranstaltet, sollte aus Rücksicht auf andere Bewohner des Hauses allerdings auf basslastige Musik verzichten und die Lautstärke der Feier spätestens dann reduzieren, wenn sich auch die Silvesterknaller langsam dem Ende zu neigen. Dies betrifft nicht nur die Lautstärke in der eigenen Wohnung, sondern gerade die Lautstärke in Fluren und Treppenhäusern. Gäste sollten daher darauf aufmerksam gemacht werden, beim Verlassen der Feier die Lautstärke zu drosseln.

Wichtig ist auch, die Nachbarn frühzeitig über die Feier zu informieren. Dies ist Ausfluss der Rücksichtnahmepflicht. Nachbarn, die von der Feier frühzeitig erfahren, können entsprechend planen.

Dass also in der Silvesternacht Raketen abgefeuert werden und eine Feier ins neue Jahr stattfindet ist grundsätzlich von Nachbarn zu dulden. Es sollte aus Rücksichtnahmegesichtspunkten jedoch zuvor angekündigt werden und die Lärmemissionen nach Möglichkeit gering gehalten werden.

In diesem Sinne wünsche ich einen guten Rutsch ins neue Jahr.